Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 154/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43749
LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 154/19 (https://dejure.org/2019,43749)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.11.2019 - L 2 AS 154/19 (https://dejure.org/2019,43749)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. November 2019 - L 2 AS 154/19 (https://dejure.org/2019,43749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,43749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schulreise im Rahmen eines Projektes nicht mit regulärer Klassenfahrt vergleichbar

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Jobcenter muss nicht für Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss nicht für Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss nicht für Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss nicht für Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen - Reise im Rahmen eines Projektes nicht mit regulärer Klassenfahrt vergleichbar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 154/19
    Die Klägerin hat sich mit ihrer Klage allein auf diese Leistungen bezogen und verfolgt ihr Begehren im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage weiter (BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 204/10 R - juris sowie SozR 4-4200 § 23 Nr. 15, Rn. 10).

    Die Leistung wird durch den bundesrechtlichen Rahmen begrenzt und durch das Landesschulrecht ausgefüllt (BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 204/10 R -, juris).

    Der bundesrechtliche Rahmen darf zwar nicht überschritten werden, das Landesrecht regelt jedoch, welche Veranstaltungen dem Grunde nach üblich sind und in welcher Höhe Aufwendungen hierfür regional übernommen werden (BSG, Urteil vom 22. November 2011, a.a.O., Rn. 14).

    Die Leistung ist durch die verfassungsrechtlich ausschließliche Zuständigkeit der Länder für die Schulgesetzgebung regional determiniert (BSG, Urteil vom 22. November 2011, a.a.O., Rn. 17).

    Die Ausgrenzung würde innerhalb der Gruppe der zur Teilnahme berechtigten Schüler erfolgen und soll von ihren Wirkungen her ebenso vermieden werden, wie bei der Betroffenheit der Gesamtheit der Schüler einer Klasse oder Jahrgangsstufe (BSG, Urteil vom 22. November 2011, a.a.O., Rn. 19).

    Wie der 14. Senat des BSG bereits entschieden hat, hat der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die tatsächlichen Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt ohne Beschränkung auf einen Höchstbetrag zu übernehmen, wenn die Veranstaltung im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfindet und das Schulrecht selbst keine Kostenobergrenze vorsieht (BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 36/07 R - BSG, Urteil vom 22. November 2011, a.a.O., jeweils juris).

    Allein die durch die schulrechtlichen Bestimmungen geprägte Realität des Schulalltags rechtfertigt daher die Übernahme der tatsächlichen Kosten durch staatliche Transferleistungen, also derjenigen, die nach den jeweiligen pädagogischen Vorstellungen in den einzelnen Bundesländern "üblich" sind (BSG, Urteil vom 22. November 2011, a.a.O., Rn. 18).

    Allerdings kann auch ein Ausschluss von der Teilnahme an einem Schüleraustausch, selbst wenn nicht die gesamte Klassen- oder Jahrgangsstufe die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat, eine Ausgrenzung aus finanziellen Gründen darstellen (BSG, Urteil vom 22. November 2011, a.a.O., Rn. 18 - 19).

    Die Ausgrenzung innerhalb der Gruppe der zur Teilnahme ausgewählten Schüler soll von ihren Wirkungen her ebenso vermieden werden, wie bei der Betroffenheit der Gesamtheit der Schüler einer Klasse oder Jahrgangsstufe (BSG, Urteil vom 22. November 2011, a.a.O., Rn. 18 - 19).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2017 - L 13 AS 74/17

    Vorläufige Gewährung einer einmaligen Leistung zur Finanzierung einer Schulfahrt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 154/19
    Die Studienreise nach London ließe sich damit auch dann nicht unter den Begriff der Klassenfahrt subsumieren, wenn man es für hinreichend hielte, dass die Schülergruppe durch einen gemeinsamen wöchentlichen Unterricht seit einiger Zeit miteinander verbunden ist (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Februar 2017 - L 13 AS 74/17 B ER -, Rn. 4, juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 154/19
    Wie der 14. Senat des BSG bereits entschieden hat, hat der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die tatsächlichen Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt ohne Beschränkung auf einen Höchstbetrag zu übernehmen, wenn die Veranstaltung im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfindet und das Schulrecht selbst keine Kostenobergrenze vorsieht (BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 36/07 R - BSG, Urteil vom 22. November 2011, a.a.O., jeweils juris).
  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 154/19
    Bei diesem Anspruch handelt es sich um einen Individualanspruch desjenigen, der den entsprechenden Bedarf geltend macht, der isoliert gerichtlich durchgesetzt werden kann (BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 14 AS 6/09 R - juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.08.2010 - 2 Sa 437/09

    Lehrer in Arbeitsphase der Altersteilzeit - Begleitung einer mehrtägigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 154/19
    Es findet sich lediglich eine Verpflichtung der Lehrer zur Übernahme von Klassenfahrten nach § 30 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 8 SchulG LSA (vgl. Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. August 2010 - 2 Sa 437/09 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - L 5 AS 461/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - mehrwöchiger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 154/19
    Die Durchführung einer Schulfahrt erfordert die Genehmigung der Gesamtlehrer- und Schulkonferenz sowie des Schulleiters (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 5 AS 461/14 -, Rn. 28, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - L 7 AS 1877/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Sie hatte damit gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB II Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe unter den Voraussetzungen des § 28 SGB II. Bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 2 SGB II handelt es sich um Individualansprüche des jeweiligen Schülers, die einen isolierten Streitgegenstand darstellen (vgl. BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 154/19; Beschluss des Senats vom 28.09.2011 - L 7 AS 1308/11 B).

    Allgemein wird unter Zugrundelegung des Wortlauts und der gesetzlichen Intention als erforderlich angesehen, dass es um Fahrten geht, die in der Organisationshoheit der Schule und im Klassen- bzw. Kursverband durchgeführt werden (vgl. LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 154/19).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - L 7 AS 1992/19
    Sie hatte damit gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB II Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe unter den Voraussetzungen des § 28 SGB II. Bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 2 SGB II handelt es sich um Individualansprüche des jeweiligen Schülers, die einen isolierten Streitgegenstand darstellen (vgl. BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 154/19; Beschluss des Senats vom 28.09.2011 - L 7 AS 1308/11 B).

    Allgemein wird unter Zugrundelegung des Wortlauts und der gesetzlichen Intention als erforderlich angesehen, dass es um Fahrten geht, die in der Organisationshoheit der Schule und im Klassen- bzw. Kursverband durchgeführt werden (vgl. LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 154/19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht